Gerichtsprotokolle bestätigen: Wissenschaftlicher Masernexistenznachweis fehlt

Gerichtsdokumente bestätigen: Kein wissenschaftlicher Nachweis für die Existenz des Masernvirus

Nach dem ich in meinem letzten Artikel aufgezeigt habe, dass alle führenden Wissenschaftler zugaben, dass kein wissenschaftlicher Nachweis für das SARS-CoV-2 existiert, wird in diesem Artikel aufgezeigt, dass bereits 2016/2017 durch Protokolle des Gerichts bewiesen ist, dass es keinen wissenschaftlichen Nachweis für das Masernvirus gibt. Damit haben wir bereits das zweite behauptete krankmachende Virus widerlegt! Die Frage die man sich nun stellen sollte und vor allem muss: "Gibt es überhaupt krankmachende Viren, oder ist dies eine völlige Fehlentwicklung in der Medizin. Haben die Symptome gänzlich andere Ursachen als bisher angenommen? Die Fakten würden ein eindeutiges "JA" wiedergeben, aber das ist eine andere Baustelle.


In diesem Artikel geht es aber rein um die bahnbrechenden Fakten, die der Prozess zu Tage gefördert hat. Ich möchte in diesem Artikel zwei Dinge aufzeigen. Einerseits möchte ich anhand der Mainstream Berichterstattung zeigen, dass diese die Bevölkerung absichtlich belog und damit ein Verbrechen (Masernimpfung) weiterhin unterstützt. Zum anderen werde ich die bahnbrechenden Fakten die innerhalb des Prozesses ans Tageslicht gekommen sind aufzeigen.
Ich verweise auf den Artikel von "Stefan Lanka Go Virus Go" und möchte auf Sachverhalte im Kontext des Prozess eingehen die in den Medien vollkommen falsch und bestenfalls verzerrt dargestellt worden sind. Die Behauptung, Dr. Stefan Lanka habe den Prozess bis zum Bundesgerichtshof (BGH) nur gewonnen, da Dr. Bardens einen Formfehler machte, ist schlicht und ergreifend eine Lüge!

Dr. Stefan Lanka gewann in jeder Hinsicht den Prozess, weil die Fakten, dass es kein Masernvirus gibt so gravierend waren, dass das Gericht die Notbremse zog, um nicht in einem Desaster zu landen. Ich werde Ihnen nun die wichtigsten Informationen darlegen, die das ganze Bild offenbaren.


Worum ging es überhaupt in dem Masernprozess.


Zuerst einmal ist wichtig zu verstehen, dass in diesem Gerichtsprozess zwei Komponenten zu beachten sind. Auf der einen Seite die Zivilrechtliche und auf der anderen Seite die Wissenschaftliche und die in diesem Zusammenhang dargelegten Erkenntnisse. In der Medienberichterstattung war festzustellen, dass die zivilrechtliche Komponente in den Vordergrund und die wissenschaftlichen Erkenntnisse aus der Medizin komplett unterdrückt wurden. In diesem Artikel werde ich diese versäumte Lücke füllen. Am 12.3.2015 fand am Landgericht Ravensburg ab 9.00 Uhr die Fortsetzung im Masern-Virus-Prozess statt. Dr. Lanka hat im November 2011 ein Preisausschreiben veröffentlicht und 100.000 € demjenigen angeboten, der eine wissenschaftliche Publikation vorlegt, in der die Existenz des Masern-Virus bewiesen ist. Die Publikation muss


• vom Robert Koch-Institut (RKI) stammen,
• die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) erfüllen und
• der Durchmesser des Virus muss darin bestimmt sein.


Hintergrund des Preisausschreibens ist, dass das bundeseigene Robert-Koch-Institut (RKI) Erkenntnisse erlangt hat, die die öffentlichen Behauptungen über die Existenz krankmachender Viren und die Rechtfertigung für Impfungen, speziell die der Masern-Impfung widerlegen. Ziel des Preisausschreibens ist es, diese Missstände zu bereinigen. Ein Jungarzt [Dr. Bardens] nannte 6 Publikationen, (die er, wie er zugab nicht gelesen hatte und dem LG Ravensburg,
wie sich später erst offenbarte (Ziffer 30) nie vorgelegen haben.


• die nicht den Kriterien des IfSG genügen
• die nicht vom RKI stammen


zog damit vor Gericht und löste eine bundesweite Pressekampagne aus, um unter Umgehung der Vorgaben das Preisgeld einzufordern.

Der vom Gericht bestellte Gutachter hatte 3 Monate Zeit die 6 Publikationen dahingehend zu überprüfen, ob diese die Bedingungen der Wette erfüllen. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass in einer Gesamtschau aller 6 Publikationen, zu denen einen Übersichtsarbeit von mehreren tausend Arbeiten gehörte, der Beweis für die Existenz des Masern Virus zu entnehmen sei. (Das dies eine falsche Behauptung ist, sehen wir im weiteren Verlauf).


Dank der hervorragenden Sachkenntnis und den gezielten Fragen einer beisitzenden Richterin traten erhebliche Schwächen des Gutachtens zu Tage, die insbesondere im Protokoll der Befragung auf den Seiten 5-8 dokumentiert sind. So musste der Gutachter einräumen, dass ihm keine Publikation bekannt ist, die alle geforderten Kochschen Postulate erfüllt.. Mittels Überdehnung von Recht und Gesetz und Ignorierens aller schriftlich vorgebrachten Tatsachen, fällte Richter Schneider am 12.3.2015, im ersten Teil der mündlichen Verhandlung, noch vor Verabschiedung des Gutachters und vor den gesetzlich vorgeschriebenen weiteren Schritten eines Zivilverfahrens, ein sog. Stuhlurteil. Stuhlurteile sind Urteile ohne die ansonsten vorgegebene notwendige Bedenkzeit des Gerichts und der Parteien. Stuhlurteile dürfen im Zivilrecht nur bei sehr einfachen und eindeutigen Sachverhalten gefällt werden.  Wer den ganzen Irrsinn lesen möchte, welches das Gericht abgezogen hat, dem empfehle ich das Dokument von Dr. Stefan Lanka Go Virus GO.


Mainstream Medien berichten durchgehend, Lanka gewann dank eines Formfehlers

Wie wir dem Spiegel, der Ärztezeitung, dem Ärzteblatt entnehmen können:


In diesem Satz sind bereits zwei unhaltbare Behauptungen:


Rein rechtlich ist die Aussage Lanka hätte dank eines Formfehlers gewonnen nicht haltbar

Die weit verbreitete Aussage Dr. Lanka hätte wegen eines Formfehlers gewonnen ist gar nicht möglich. 


Ein Formfehler also das formelle Recht betreffend kann, wenn überhaupt nur die Klage des Jungarzt Bardens betreffen und hätte bereits in der ersten Instanz vor dem LG Ravensburg zu einer Klageabweisung und damit zu einem Erfolg für Dr. Stefan Lanka führen müssen.  Vor dem LG Ravensburg war Dr. Lanka im ersten Rechtszug unterlegen und konnte erst vor dem OLG Stuttgart seine Position in Form von Stellungnahmen verteidigen. Dies wurde ihm noch vor dem LG Ravensburg durch das sogenannte Stuhlurteil verwehrt.


Der zweite Punkt "Die Publikationen würden in Ihrer Gesamtschau das Masernvirus beweisen" wird in Folge des Artikels entkräftet.


Das Landgericht Ravensburg und dessen seltsames Verhalten

Das Landgericht Ravensburg 1. Instanz hatte ein Fehlurteil gefällt. Der gerichtlich bestellte Gutachter, Prof. Podbielski, behauptet in seiner „ergänzenden Stellungnahme“ vom 3.3.2015, auf Seite 3, unter Punkt 6 zu den sechs Publikationen des Masern-Virus-Prozesses:


„Die notwendigen Daten und Kontrollexperimente zum Ausschluss zelleigener Artefakte anstelle des Masernvirus sind in den Fachartikeln enthalten"


Das Gericht hat diese Aussage unter
Ziffer 116 in die schriftliche Urteilsbegründung übernommen.


Quelle: Siehe Gutachten - Schreiben von Prof Podbielski 3.3.2015 (Diese Aussage ist eine nachgewiesene Falschaussage mit weitreichenden Folgen.)

Der gerichtlich bestellte Gutachter Prof. Podbielski widerlegt sich im Kreuzfeuer der Fragen selbst!


Am 12.3.2015 (Nur 9 Tage später) gab er im Kreuzfeuer der Fragen der Beisitzerin und Berichterstatterin der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Ravensburg zu:

„Ich kann jetzt nicht sagen, ob es einen Artikel gibt, der umfassend die gleichen Dinge darstellt wie die erwähnten Originalartikel (Seite 7), ohne deren methodische Schwächen aufzuweisen, also beispielsweise mit den in der Tat zu vermissenden Negativkontrollen.“


Weiter sagte Prof. Podbielski auf Seite 8 des Protokolls folgende vernichtende Aussagen für die Existenz-Behauptung des Masernvirus:

Wir sehen also, der gerichtlich bestellte Gutachter Prof. Prof. Podbielski kann auf Nachfrage keine Arbeiten nennen, die die Regeln der Wissenschaft einhalten


Das Gericht hat diese Aussage unter
Ziffer 113 in der schriftlichen Urteilsbegründung nicht korrigiert, obwohl die Aussage des gerichtlichen Gutachters eindeutig ist!

Quelle: Siehe Seite 7, oben,
des  Protokolls der Verhandlung am Landgericht Ravensburg. 
Qu
elle: Siehe Seite 8, oben, des  Protokolls der Verhandlung am Landgericht Ravensburg. 



Was bedeutet das?

Damit hat er seine schriftliche Aussage vom 3.3.2015 selbst widerlegt. Damit hat er alle seine Aussagen, dass die sechs vorgelegten Publikationen wissenschaftlich und im Masern-Virus-Prozess verwertbar sind und dass bewiesen sei, dass es ein Masern-Virus gibt etc. widerlegt.


Das OLG Stuttgart unterdrückt in seinem Urteil vom 16.2.2016 die am 12.3.2015 gerichtlich protokollierte Tatsache der Widerlegung des Gutachters durch sich selbst

Auch das OLG Stuttgart unterdrückt in seinem Urteil vom 16.2.2016 die am 12.3.2015 gerichtlich protokollierte Tatsache der Widerlegung des Gutachters durch sich selbst.
Durch diese Widerlegung durch sich selbst ist die Ziffer 116 hinfällig und falsch! Finden Sie es nicht auch seltsam, dass beide Gerichte diese Tatsache einfach unter den Teppich kehren? So eine gravierende Sache? Hier müssten die meisten bereits stutzig geworden sein. Hiermit ist bewiesen, dass das Oberlandesgericht Stuttgart das in der Berufung vorgetragene Fehlen jeglicher Kontrollversuche, die in der Berufung vorgetragenen Falschaussagen des gerichtlichen Gutachters und auch die am 12.3.2015 protokollierte Widerlegung des gerichtlichen Gutachters, Prof. Podbielski, durch sich selbst, unterdrückt,
um den Gutachter zu schützen. Es ist schwerlich dies anders deuten zu können.


In Deutschland sind seit 1998 alle Wissenschaftler und Institutionen, die staatliche Forschungsgelder erhalten, bei ihrer Arbeit und bei der Erstellung von Gutachten verpflichtet, dieses geniale, logische und einfache Regelwerk einzuhalten.

Warum sind die fehlenden Kontrollexperimente so wichtig?
Zentral für jede neue eingeführte Methode, die wissenschaftliche Erkenntnisse erbringen soll, ist folgendes
: Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) -Leitlinien

  1. "Kontrollversuche mit ebenso vollständiger Offenlegung des Versuchsaufbaus sind zentraler Bestandteil der wissenschaftlichen Methodik, um angewandte Methoden zu verifizieren und Störfaktoren auszuschließen.“
  2. Publikationen ohne dokumentierte Durchführung von Kontrollversuchen dürfen nicht als wissenschaftlich ausgegeben werden.


Diese wurden also NICHT! eingehalten


Das bedeutet, dass Publikationen, die keine Kontrollexperimente beinhalten und sich auch nicht auf Experimente beziehen, die durch Kontrollexperimente abgesichert wurden, nicht als wissenschaftlich bezeichnet werden dürfen. Es wäre vergleichbar mit dem Entfernen der Placebogruppe einer Studie. Es ist absolut unwissenschaftlich.

Quelle:
Seite 3-6 meiner [Lanka] Stellungnahme vom 2.2.2015 zum gerichtlichen Gutachten von Prof. Podbielski


Dass zur Beweisführung der behaupteten Existenz des Masern-Virus „die Aussagen aus Kombinationen der 6 Artikel für die Beweisführung nötig“ sind, lehnt das OLG Stuttgart ab!

Dass zur Beweisführung der behaupteten Existenz des Masern-Virus „die Aussagen aus Kombinationen der 6 Artikel für die Beweisführung nötig“ sind, lehnt das OLG Stuttgart aus juristischen, logischen und wissenschaftlichen Gründen entschieden und einstimmig, 3:0, ab. Das Konstrukt von Prof. Podbielski, aus sechs Nichtbeweisen einen wissenschaftlichen Beweis zu machen, dem das Landgericht Ravensburg folgte, lehnt das Berufungsgericht mit ausführlichen Begründungen in den Absätzen 82, 85 und 86 des schriftlichen Urteils ab.

Quelle: Siehe Protokoll  - OLG Stuttgart Urteil vom 16.2.2016, 12 U 63/15


Damit ist folgendes schriftlich gerichtlich dokumentiert: Der Gutachter Prof. Podbielski sagte wie oben von mir geschildert aus: "Das alle 6 vorgelegten Publikationen nicht  wissenschaftlich gearbeitet haben". Aussage: "beispielsweise mit den in der Tat zu vermissenden Negativkontrollen". Die Arbeiten weisen also methodische schwächen auf und Negativkontrollen fehlen, die für wissenschaftliches Arbeiten absolut notwendig sind. Damit haben Sie 6 *0 = 0 und nicht, wie oft fälschlich von "Qualitäts-Medien" behauptet wurde eine 1!


Besonders hervorzuheben ist die Ziffer 82 des Gerichts, dort heißt es:
"Für ein solches Verständnis spricht nicht nur der Wortlaut (EINE!), sondern auch der Umstand, dass ein einziges Werk nicht nur seiner äußeren Form nach in sich abgeschlossen ist und dadurch den in sich gegliederten Stoff klar umgrenzt, sondern auch, dass kein Streit darüber entstehen kann, durch welche Textpassage welches von ggf. einer Vielzahl von Werken welcher Beweis geführt werden kann. Bei einer Vielzahl von Werken, durch die in ihrer Gesamtschau ein Beweis geführt werden soll, kann es deutlich schwieriger sein, ein jedes der Werke methodisch und inhaltlich auf eine vergleichbare und aussagekräftige Ebene zu führen. Dazuhin schränkt es den Aufwand der Prüfung erheblich ein, wenn dem Wortlaut entsprechend der Beweis in einem Werk geführt werden muss. Es liegt auf der Hand, dass vom Beklagten, erkennbar auch für Dritte, nicht gewünscht sein kann, dass etwa 50, 100 oder 500 verschiedene Werke vorgelegt werden, aus denen dann einzelne Textpassagen oder Abschnitte wie ein Puzzle zusammengesetzt werden, um sodann über die Aussage im Gesamtkontext zu streiten."


Dieser Satz ist unheimlich wichtig, stellen Sie sich selbst folgende Frage:
Wenn keine einzige der Publikationen Negativkontrollen durchgeführt hat, ich zitiere den gerichtlichen bestellten Gutachter Prof. Podbielski
"„Ich kann jetzt nicht sagen, ob es einen Artikel gibt, der umfassend die gleichen Dinge darstellt wie die erwähnten Originalartikel, ohne deren methodische Schwächen aufzuweisen, also beispielsweise mit den in der Tat zu vermissenden Negativkontrollen.“ welche ein Kriterium für wissenschaftliches Arbeiten sind, wie auch die DFG 1998 bestätigt hat, wie kann man behaupten, dass der Nachweis erbracht wäre, wie es leider einige Mainstream-Medien verlauten haben lassen! Ich gebe Ihnen die Antwort, man kann es nicht behaupten. Das lässt nur einen Schluss zu, die "Qualitäts-Medien" arbeiten unsauber, oder wollten die Tatsachen absichtlich verschleiern.


Weitere prekäre Aussagen des gerichtlichen bestellten Gutachters Prof. Podbielski

Der Gutachter Prof. Podbielski hat aber noch einen draufgehauen!
In
Ziffer 117 seines Urteils vom 16.2.2016 benennt das OLG Stuttgart die Widerlegung der gesamten Virologie durch den Gutachter. Der Gutachter wird zitiert:

„Das begriffliche Verständnis des Virus sei nämlich durchaus im Fluss.“


Wenn etwas im Fluss ist, ist es wissenschaftlich nicht definiert und darf in der Öffentlichkeit nicht als Tatsache behauptet werden!


Die konkreteste Widerlegung der Existenzbehauptungen des „Masern-Virus“ kam durch das Robert Koch-Institut (RKI) selbst.

Das RKI, die höchste staatliche und wissenschaftliche Autorität auf dem Gebiet der Infektionsbehauptungen, widerlegte durch ein in das Verfahren eingeführtes Dokument alle Existenzbehauptungen zum „Masern-Virus.“
Das RKI in der Person von Frau Prof. Dr. Annette Mankertz, Leiterin des Nationalen Referenzinstituts für Masern am RKI, widerlegte mit seiner Aussage zum „Masern-Virus“ gleichzeitig auch die bisherigen Behauptungen der Regierungsstellen, dass „Masern-Impfungen“ gut verträglich sind und keine Nebenwirkungen haben.


Ich zitiere aus Dr. Stefan Lanka - GO Virus Go:

"Frau Prof. Dr. Annette Mankertz, Leiterin des Nationalen Referenzinstituts am RKI, gestand infolge der Anfragen, auf das Masern-Virus bezogen, diese wesentliche, durch uns seit 1995 benannte und beklagte Tatsache ein: Das RKI hätte interne Studien zum „Masern-Virus“ angefertigt, wird diese aber, entgegen der eindeutigen Verpflichtung des RKIs, alle Untersuchungen zu veröffentlichen, nicht herausgeben."
Der Grund der Weigerung, Untersuchungen zum„Masern-Virus“ zu tätigen und zu veröffentlichen, wurde durch
das Eingeständnis des RKIs vom 24.1.2012 klar. Dieses Dokument widerlegt die Existenzbehauptung des „Masern-Virus“ und die Behauptungen, dass die Masern-Impfung sicher und wirksam sei. Das RKI schreibt darin:"


„Masernviren zeigen wie andere Paramyxoviren keine präzise Größe, keinen präzisen Durchmesser: sie messen von 120 – 400 nm im Durchmesser und enthalten dann oftmals auch Ribosomen in ihrem Inneren.“

Quelle: E-Mail RKI


Was bedeutet das!
„Ribosomen“ sind die zelleigenen Fabriken, mit denen der Mensch, die Tiere und Pflanzen ihre Eiweiße herstellen. Da das „Masern-Virus“ dadurch definiert ist, dass es keine „Ribosomen“ enthält, sind durch dieses Eingeständnis des RKIs alle Existenzbehauptungen zum Masern-Virus widerlegt!


Noch mehr:
Das RKI hat damit eingestanden, dass es statt mit „Masern-Viren“ mit ganz normalen Bestandteilen des Lebens und der Zellen arbeitet. Mehr noch, das RKI hat damit den Beweis dafür geliefert, warum speziell die Masern-Impfung, vor allen anderen Standardimpfungen, die höchste Rate an Impfschäden in Form von Allergien und Autoimmunreaktionen erzeugt.


Innerhalb des Prozesses eingereichte Gutachten, die zusätzlich den Glauben an krankmachende Viren untergehen lassen und aufzeigen, dass die 6 Publikationen keinen wissenschaftlichen Nachweis erbringen können.

  1. Prof. Dr. Dr. Harald Walach - Was ist eine „wissenschaftliche Tatsache“? Ein kleines Fallbeispiel: Der „Masernprozess“:
    In seinem Gutachten analysierte er die 6 Publikationen und kam ebenfalls zu dem Ergebnis, dass diese Arbeiten
    keinen wissenschaftlichen Nachweis für das "Masern-Virus" darstellen können.
    Er kommt zu dem Ergebnis: "Was lernen wir aus dieser Situation? Ich fasse zusammen: keine der Studien führt eine wirklich solide negative Kontrolle durch, in der sichergestellt ist, dass nicht schon im Ausgangsmaterial, den Affennierenzellen bzw. in den HeLa-Zellen, das potenziell infektiöse Agens vorhanden ist. Sowohl die eingebrachten Agenzien selbst, oder diese in Interaktion mit dem Zellmaterial, oder dieses allein, oder alles zusammen mit dem Isolat aus dem erkrankten Gewebe könnten für die beobachteten Veränderungen verantwortlich sein. In diesem Sinne scheint mir der Herausforderer, Dr. Lanka, recht zu haben: mit einer einzigen Studie wird nicht zu beweisen sein, dass es das Masernvirus gibt und mit einer von den hier vorgelegten schon gar nicht."
    ...
    "Zur Diskussion steht der Mehrheitskonsens, dass das, was bisher in der Wissenschaft geschah, ausreichend sei, um die Faktizität des Masernvirus zu belegen. Dies erscheint mir nach all dem, was ich bis jetzt gesehen habe, zweifelhaft zu sein. Angesichts des großen Replikationsproblems in der Medizin und des daraus drohenden Zweifels in der Gesellschaft wäre es wahrscheinlich klug, wenn sich ein paar kompetente Forscher daran machen würden, diese Zweifel durch sorgfältige Replikationen auszuräumen. Ein für allemal. Oder aber die Bücher neu zu öffnen. Im Moment scheint mir beides möglich, aber noch lange nichts endgültig belegt."
  2. Nukleinsäuresequenz des „Masernvirus“ Das Resultat genetischer Untersuchungen: Es gibt keine „krankmachenden Viren“
    Folgender Auszug aus dem Wissenschaftsplus-Magazin 2017 2. Ausgabe:
    "In den Prozess ließ ich [Dr. Stefan Lanka] den wissenschaftlich erbrachten Beweis einfließen, dass die veröffentlichte „Gen-Abfolge“ des Masern-Virus in Wirklichkeit aus gedanklich zusammengesetzten Bruchstücken von ganz normalen Zell-Bestandteilen besteht. Diese Bruchstücke entstehen vermehrt besonders dann, wenn Zellen im Reagenzglas getötet werden. Den Gerichten versicherte ich und legte die entsprechende Beweis-Literatur vor, dass der Glaube an alle krankmachenden Viren auf der gleichen Fehlannahme beruht, die Enders 1954 für das „Masern-Virus“ veröffentlichte und die nur durch die Nobelpreisvergabe zu einer wissenschaftlichen Tatsache wurde. Um Inhalt und Resultat des nachfolgend abgedruckten Sequenzgutachtens verständlicher zu machen, wird grafisch dargestellt, welche Fehlannahmen durch den Nobelpreis für Enders im Jahr 1954 zum Irr-Glauben an die Existenz des „Masern-Virus“ und aller „Viren“ geführt haben. Und: Wie die Existenz-Behauptungen des „Masern-Virus“ und aller „krankmachenden Viren“ durch uns widerlegt wurde."
    Zwei anerkannte Labore, darunter das weltweit größte und führende genetische Institut (Ergebnisse der Labore können bei Stefan Lanka angefordert werden), kamen unabhängig voneinander zu exakt den gleichen Resultaten. Die Ergebnisse beweisen, dass sich die Autoren der sechs Publikationen des Masern-Virus-Prozess und alle Masern-Virologen irrten und irren: Sie haben normale Bestandteile von Zellen als Bestandteile des vermuteten Masern-Virus fehlgedeutet. Aufgrund dieses Irrtums wurden in einem Jahrzehnte dauernden Konsensfindungsprozess normale Zell-Bestandteile gedanklich zu einem Modell eines Masern-Virus zusammen gefügt. Eine tatsächliche Struktur, die diesem Modell entspricht, wurde bis heute weder in einem Menschen, noch in einem Tier gefunden. Mit den Ergebnissen der genetischen Untersuchungen sind alle Existenz-Behauptungen zum Masern-Virus wissenschaftlich widerlegt.
    Quellen:
    1. Siehe Grafik 1 - 3 am Ende des Artikel
    2. Stellungnahme zur nukleinsäuresequenz des „Masernvirus“ - (eingereicht im     Masern-Virus-Prozess am 10.02.2016)
  3. Zytopathischer Effekt in Affennierenzellen ist nicht maservirusspezifisch - Autor: Laborleiter eines unabhängigen Labors in Deutschland
    Ergebnis des Labors:

    "Es konnte in Abhängigkeit der zugesetzten, nicht-viralen und nicht-infektiösen Substanzen, zu verschiedenen Zeitpunkten Änderungen der Zellmorphologie beobachtet werden, die seit 1954 mit der „Isolation“ des „Masern-Virus“ gleichgesetzt wird. Besonders nach Zugabe von hohen Konzentrationen an Penicillin/Streptomycin (20%) bzw. Kultivierung unter Mangelbedingungen (1% FCS) konnten Veränderungen der Zellmorphologie festgestellt werden, die der durch das Masernvirus beschriebenen Synzytienbildung mikroskopisch identisch war (Tabelle 1: Verwendete Chemikalien, Lösungen und Zellkulturmedien).
    Die Untersuchungen haben klar gezeigt, dass eine Synzytienbildung nicht spezifisch für eine Maserninfektion ist. Somit wurden die in Vergessenheit geratenen Beobachtungen, sowohl von Enders&Peebles als auch von Bech&von Magnus bestätigt und die Annahme widerlegt, dass Enders&Peebles und Nachfolger mit dieser Technik die Existenz eines Virus nachgewiesen hätten
    Weitere Informationen und Versuchsaufbau finden Sie im
    Quelle:
    Wissenschaftsplus Magazin 2017 4. Ausgabe

    "Die Gewebe und Zellen, die für den „Nachweis und die Vermehrung“ der „Viren“ verwendet werden, werden vor dem Akt der vermeintlichen „Infektion“ auf sehr spezielle Art und Weise vorbehandelt. Ihnen werden 80% der Nährstoffe entzogen, damit sie hungrig werden und die Viren aufnehmen. Sie werden mit Antibiotika behandelt, um auszuschließen, dass Bakterien, die immer und überall in allen Geweben und Seren enthalten sind, das zu erwartende Absterben der Zellen verursachen. Erst ab dem Jahr 1972 erkannte die Biochemie, dass die verwendeten Antibiotika Zellen eigenständig schädigen und töten, ohne dass dies von Virologen wahrgenommen und berücksichtigt wurde. Es sind genau die Faktoren „Verhungern“ und „Vergiftung“, die zum sichtbaren Absterben der Zellen führen, was als Anwesenheit, Isolation, Wirkung und Vermehrung der nur vermuteten Viren fehlgedeutet wurde und wird."
  4. Gutachten eines unabhängigen Fach-Professors mit Kompetenz auf dem Gebiet der Virologie und Mikrobiologie.
    INHALT DES GUTACHTENS:

    Das Gutachten nimmt zu folgenden zentralen Fragen Stellung:
    1. Sind die von Dr. Bardens vorgelegten 6 Arbeiten (siehe Tabelle 1) wissenschaftlich?
    2. Ist zumindest eine der 6 vorgelegten Arbeiten für sich genommen dazu geeignet, den Nachweis eines Masernvirus einschließlich dessen Größenbestimmung nach heutigem Kenntnisstand (Stand der Wissenschaft) zweifelsfrei zu erbringen?
    3. Können die 6 vorgelegten Arbeiten in der Gesamtschau die Existenz des Masernvirus einschließlich dessen Größenbestimmung nach heutigem Kenntnisstand beweisen?
    ERGEBNIS DER BEGUTACHTUNG
    • nur vier der von Dr. Barden vorgelegten Fachartikel die formalen Voraussetzungen erfüllen, die gegenwärtig auf internationalem Niveau für wissenschaftliche Publikationen gelten;
    • keines der sechs von Dr. Barden vorgelegten Fachartikel für sich die Existenz des Masernvirus beweisen;
    • die Kombination der wissenschaftlichen Aussagen in den sechs von Dr. Barden vorgelegten Fachartikel die Existenz des Masernvirus nicht beweisen.
    Quelle: Wissenschaftsplus Magazin
    2016, 6. Ausgabe und 2017, 1. Ausgabe
  5. Dr. med. Johann Loibner aus Graz ist einer der Gutachter, dessen Stellungnahme Grundlage für den Gewinn des Masern-Virus-Prozess ist.
    Die notwendige Entflechtung der Virusbegriffe von Dr. med. Johann Loibner.
    Kurzfassung und Schluss:

    "Unter diesem Begriff Virus werden zwei ganz verschiedene Dinge verstanden. Das eine ist das historische Virus. Dieses Virus gibt es nur als überholte Hypothese. Dieses Virus geht auf das lateinische Wort Virus zurück. Es heißt Gift. Vom Altertum bis herauf in die heutige moderne Zeit verstanden die Menschen darunter ein unbekanntes Gift, das Krankheiten verursacht. Seit der bakteriologischen Ära verstand und vermutete man darunter sehr kleine, mit dem Lichtmikroskop nicht sichtbare, kleine Bakterien, welche vermutlich die Viruskrankheiten auslösen. Dieses Masernvirus gibt es also nicht. 1940 entdeckten Wissenschaftler mit dem Elektronenmikroskop sichtbare Zellelemente, die als die vermuteten Viren gelten. Dieses ist das neue, das molekularbiologische Virus. Ein Virus ist kein eigenständiges Lebewesen. Es ist Teil der Zelle. Es ist nicht das, was die meisten Menschen, einschließlich Ärzte unter Virus verstehen. Auf keinen Fall sind Viren herumfliegende Lebewesen und bewegen sich auch nicht von Mensch zu Mensch. Über die wirkliche Funktion dieser Zellorganellen besteht kein allgemeiner Konsens. Die Erforschung dieser als Viren bezeichneten Zellelemente ist noch ständig im Gange. Es gibt noch keine Nachweismethoden von Viren, die zwingend sicher sind. Von einer präzisen und endgültigen Definition dieser als Viren bezeichneten Zellpartikeln ist die Wissenschaft noch weit entfernt. Gibt es das behauptete Masernvirus oder nicht? Die Antwort aus historischen Gründen lautet nein. Und aus molekularbiologischer Sicht ebenso nein."
    Quelle: Wissenschaftsplus Magazin 2016, 3. Ausgabe (Seite 40)


Wichtige Anmerkungen zu der wissenschaftlichen Publikation von John Franklin Enders und sein Mitarbeiter Thomas Chalmers Peebles

Der Nobelpreisträger John Franklin Enders und sein Mitarbeiter Thomas Chalmers Peebles veröffentlichten im Juni 1954 in der Zeitschrift „Proceedings of the Society of Experimental Biology and Medicine“ Nr. 86(2), Seite 277–286, einen Bericht über ihre Arbeit mit dem vermeintlichen Masern-Virus mit dem Titel „Vermehrung eines zytopathischen Agens aus Masern-Patienten in Gewebskulturen“ („Propagation in tissue cultures of cytopathogenic agents from patients with measles“). Sie taten dabei exakt das Gleiche, wofür Enders im gleichen Jahr den Nobelpreis für Medizin erhielt: Zellen im Reagenzglas zu töten, um zu behaupten, dass das Sterben der Zellen im Reagenzglas durch das behauptete Polio-Virus verursacht sei. Wie auf Seite 278 dieser Publikation unten links beschrieben ist, benutzen die Autoren unter anderem das Antibiotikum Streptomycin, um die Rachenabstriche von Masern-Patienten zu „sterilisieren“ bevor die Zellen im Reagenzglas mit den darin vermuteten, vermeintlichen Masern-Viren „infiziert“ werden. Heute ist bekannt, dass Streptomycin Zellen schädigt und tötet, indem es die lebensnotwendigen Bakterien in den Zellen abtötet, die Mitochondrien, die u.a. den Sauerstoff verstoffwechseln. Was aber bis heute und im Masern-Prozess durch den Gutachter und das Gericht unterdrückt wird, ist die in dieser Publikation dokumentierte Tatsache, dass regelmäßig Zellen im Reagenzglas auf exakt die gleiche Art und Weise sterben, auch wenn gar nichts mit ihnen getan wird. Dies widerlegt die Behauptung, dass die Art und Weise des Sterbens der Zellen im Reagenzglas, was als spezifischer „Cytopathischer Effekt“ (Zellzerstörender Effekt) (siehe Laborergebnisse weiter oben) des angeblichen Masern-Virus ausgegeben wird, in Wirklichkeit ein ganz normales Sterben von Zellen im Reagenzglas unter diesen Bedingungen ist.


Obwohl die Autoren dieser Studie mehrfach darauf hinweisen (auf Seite 283, linke Spalte in der Mitte und auf Seite 285, rechte Spalte gleich dreimal), dass das Sterben der Zellen auch durch unbekannte Faktoren und unbekannte Viren verursacht wird, behaupteten die Autoren zwei Jahre später, dass ihre Arbeit aus dem Jahr 1954 grundlegend für die Herstellung aller zukünftiger Masern-Impfstoffe sei. Trotz dieser Schwächen und Widerlegungen wird diese Studie von allen Masern-Virus-Anhängern als die fundamentale Studie bezeichnet, mit der die Isolation und Vermehrung des Masern-Virus gelungen sei. Die Lektüre dieser Publikation lohnt sich auch noch aus einem anderen Grund: Die Autoren geben auf Seite 286 oben rechts zu, dass es keinen Grund zur Annahme gibt, dass ihre Beobachtungen im Reagenzglas irgendetwas mit den Veränderungen im Menschen zu tun haben, die als Masern definiert sind. Dabei ist es bis heute geblieben.

Quelle: „Propagation in tissue cultures of cytopathogenic agents from patients with measles“


Prof. Karlheinz Lüdtke, Max-Planck-Institut für Wissenschaftsgeschichte, Frühgeschichte der Virologie, Sonderdruck 125, 89 Seiten, 1999. i. K. (A 2)  Preprint 1999

Diese Lektüre ist dadurch so wichtig, weil diese aufzeigt, wie wichtig Kontrollexperimente sind, um zu erkennen, dass man falsch lag. Darin wird aufgezeigt, dass bis 1953 jedem Virologen und der Wissenschaftsgemeinschaft klar und bekannt war, dass alle Bestandteile, die bis dato als Bestandteile von Viren gedeutet wurden, sich durch Kontrollversuche als Bestandteile von abgestorbenen Geweben und Zellen entpuppten. Darum ist es so wichtig immer wieder auf die fehlenden Kontrollexperimente der vorgelegten Publikationen zu pochen.


Aufruf an Wissenschaftler und Studenten: Wer führt Kontrollexperimente durch?

Im gesamten Bereich des Infektionswesens werden keine Kontrollexperimente durchgeführt. Diese in der Wissenschaft notwendigen und vorgeschriebenen Experimente sollen ausschließen, dass die angewandten Methoden die Ergebnisse erzeugen oder verfälschen.
Dr. Stefan Lanka - Newsletter vom 12 Mai 2015


Zusammenfassung: Der Virusnachweis ist bis heute nicht erbracht wurden.

Abschließend kann eindeutig gesagt werden, dass es keinen wissenschaftlichen Beweis für das Masernvirus gibt. Weder John Franklin Enders und sein Mitarbeiter Thomas Chalmers Peebles noch irgendjemand anderes konnte bis heute die Regeln wissenschaftlichen Arbeitens einhalten, um ein krankmachendes Virus nachzuweisen.

  1. Keine der vorgelegten sechs Studien beweise die Existenz des Masernvirus
  2. Die Gesamtschau der 6 Publikationen ergibt ebenfalls keinen Nachweis des Masernvirus
  3. Keine der vorgelegten sechs Studien erfülle die Regeln der Wissenschaft
  4. Es wurden keine Negativkontrollen durchgeführt.
  5. Der gerichtlich bestellte Gutachter Prof. Podbielski widerlegte sich selbst und musste zugeben, dass die Publikationen nicht die wissenschaftlichen Kriterien einhält.
  6. Auf Befragen des Richters nach exakter Benennung einer konkreten Studie, die die Regeln der Wissenschaft einhält und die Existenz des Masernvirus beweise, sagte der Gutachter, der sich über ein Jahr auf seine Aussage am 12.03.15 vorbereiten konnte, sagte, dass er diese Studie nicht benennen kann, weil dafür die Vorbereitungszeit nicht ausreichend war und er keine Zeit hätte, 10.000 Studien zu lesen. Er sei aber überzeugt, dass es diese Studien und das Masernvirus gäbe.
  7. Mehrere Gutachten bestätigen, dass diese Publikationen kein Masernvirus nachweisen können.
  8. Das Gericht bestätigte nicht, dass es ein krankmachendes Virus gibt, das können Sie laut eigener Aussage nicht, da sie Juristen sein und keine Wissenschaftler
  9. Die fundamentale Studie von John Franklin Enders und seinem Mitarbeiter Thomas Chalmers Peebles konnten laut Gericht nicht als Nachweis herhalten, da diese methodische Schwächen aufweisen.
  10. John Franklin Enders und sein Mitarbeiter Thomas Chalmers Peebles geben in Ihrer Arbeit offen zu, dass viele Fragen noch offen sind und in Ihrer Arbeit nicht abschließend geklärt werden konnte, was den Zytopathischer Effekt auslöste.
  11. Das RKI konnte ebenfalls keinen Nachweis vorlegen, schlimmer noch, sie haben den größten Beweis geliefert, dass es statt mit „Masern-Viren“ mit ganz normalen Bestandteilen des Lebens und der Zellen arbeitet.
  12. Das RKI kann keine wissenschaftliche Publikation vorlegen, die einwandfrei das Masernvirus beweisen!


Dieser Artikel ist die erste Fassung, um Ihnen einen Einstieg in die Materie zu ermöglichen. Es wird eine 2. Fassung folgen mit vielen weiteren wichtigen Informationen, Fakten rund um den Prozess und den eingereichten Publikationen. Ich werde weitere prägnante unfassbare Aussagen des RKI's mit implementieren, die das RKI und ein noch schlechteres Licht rücken lässt, als dieses Institut sowieso schon ist.


Ergänzende Quellen zum Prozess mit weiteren Informationen.

Dr. Stefan Lanka - Go Virus Go (der Masernprozess)

Alle relevanten Quellen zum Masernprozess an einem Ort (Protokolle, E-Mails, Dokumente, Analysen, Gerichtsurteile)


Die 6 Arbeiten, die Dr. Bardens, Dr. Stefan Lanka vorlegte, dem Gericht lagen diese nicht vor!:

1. Enders, J.F. & Peebles, T.C. (1954) Propagation in tissue cultures of cytopathogenic agents from patients with measles. Proceedings of the Society for Experimental Biology and Medicine, 86(2): 277-286.

2. Bech, V. & von Magnus, P. (1958) Studies on measles virus in monkey kidney tissue cultures. Acta Pathologica Microbiologica Scandinavica 42(1):75-85.

3. Nakai, M. & Imagawa, D.T. (1969) Electron microscopy of measles virus replication. Journal of Virology, 3(2): 187-197.

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